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Probleme im Krankenhaus: Wo kann ich mich beschweren?

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Von der Ärztin bis zum Pfleger: Die allermeisten Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, geben tagtäglich ihr Bestes, damit die Patientinnen und Patienten gut versorgt sind.
Doch was, wenn es dennoch Probleme gibt? Ob stundenlange Wartezeiten bei einem lebensbedrohlichen Notfall, eine falsche Therapie oder übergriffiges Verhalten: Wer sich als Patient oder Patientin nicht gut und richtig behandelt fühlt, möchte das nicht einfach so stehenlassen. Was also tun?
Das Bundesgesundheitsministerium rät online, zunächst ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin, der Pflegekraft oder mit der Klinikleitung zu suchen. Manches Problem lässt sich auf diesem Weg schon lösen.
Kein Krankenhaus ohne Beschwerdestelle
Und wenn nicht? Dann macht man sich am besten schlau, wohin man sich im Krankenhaus wenden kann. Kliniken sind nämlich dazu verpflichtet, leicht erreichbare Beschwerdestellen einzurichten, wie das Informationsportal «gesund.bund.de» erklärt.
Je nach Einrichtung gibt es entweder ein Beschwerdemanagement oder einen Patientenfürsprecher bzw. eine Patientenfürsprecherin - manchmal sogar beides. Sie nehmen Beschwerden auf, vermitteln und beraten, wie es nun weitergehen kann.
In manchem Fall ist nämlich auch eine Anlaufstelle außerhalb des Krankenhauses die richtige für die Beschwerde:
- Von falscher Diagnose bis Behandlungsfehler: Will man sich über Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus beschweren, wendet man sich am besten an die zuständige Ärztekammer. Sie prüft den Fall und hat die Möglichkeit, offizielle Sanktionen verhängen, beispielsweise eine Rüge oder Geldstrafe.
- Sie haben den Eindruck: «Was mir passiert ist, ist kein Einzelfall, es gibt erhebliche grundsätzliche Probleme» - etwa weil es an Personal oder Hygiene mangelt? Dann ist die zuständige Aufsichtsbehörde die richtige Adresse. Sie ist in aller Regel beim zuständigen Gesundheitsministerium angesiedelt. Alternativ kann man sich auch an die gesetzlichen Krankenkassen wenden.
Oft notwendig: die Entbindung von der Schweigepflicht
Egal, wo man sich beschwert: Wichtig ist, vorab alle relevanten Informationen zusammentragen, rät «gesund.bund.de». Also: Wer war involviert? Was ist wann und wo passiert? Zudem sollte man Kopien aller Unterlagen parat haben, die für die Beschwerde von Bedeutung sind.
Gut zu wissen, wenn es beispielsweise um Behandlungsfehler geht: Beschwerdestellen können Ärztinnen und Ärzte nur zur Stellungnahme auffordern, wenn man sie als Patient oder Patientin von der Schweigepflicht entbunden hat. Das geht über eine sogenannte Schweigepflichtsentbindungserklärung.
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(22.01.2026)


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